Wolfram Weimer sorgt für weitere Schlagzeilen. Gestaltungswillen sieht man bei ihm gleichwohl nicht. Angeblich gibt es einen Hinweis des Bundesrechnungshofes, dass die Durchführung eines
Kulturpasses für 18-Jährige verfassungswidrig sei:Zitat: „Demnach empfiehlt der Rechnungshof, die Förderung des Bundes zu beenden und keine weiteren Ausgaben im Bundeshaushalt vorzusehen. Weimer stellte klar: 'Wir nehmen das Urteil des Bundesrechnungshofs sehr ernst.'“
Dann wird es wohl so stimmen. Kann weg der Pass. Allein: Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet auch jetzt immer noch nicht allein eine Meinung von irgendwem (denn das Wort „Urteil“ ist kein Urteil im rechtlichen Sinn, sondern bloß eine Einschätzung des Bundesrechnungshofes), sondern tatsächlich das Bundesverfassungsgericht.
Dabei gäbe es genügend Gründe, die Sache wirklich vom Boden her zu evaluieren. Wir hatten in der nmz immer wieder beklagt, dass der Kulturpass eigentlich eher eine verkappte Form der Wirtschaftsförderung sei als eine kulturelle Initiative.
Für die aktuellen Jahrgänge 2007 (für 2025) und 2008 dann (für 2026) sieht es düster aus. Was mich daran aber ärgert, ist, dass es sich Weimer so richtig einfach macht mit dem Hinweis des Bundesrechnungshofes. Da reicht sozusagen eine Fußnote, dass Kultur Ländersache sei.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien kann man nachlesen:
„Der Kulturstaatsminister ist auf Bundesebene dafür zuständig, die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Kunst, Kultur und Medien zu verbessern und mitzugestalten.“ (
Quelle)
Und genau das ist ja auch das Ziel des Kulturpasses für 18-Jährige gewesen. Wie gesagt: Der Kulturpass ist keine kulturelle Initiative, sondern eine (kultur-)wirtschaftliche und damit verfassungskonform bis dem Beweis des Gegenteils.
Aber nun. Wenn es eines weiteren Belegs bedurft hätte, dass Weimer eben einfach der falsche Mann für diese Position ist, dürfte er damit erbracht worden sein.
Morgen wird die Septemberausgabe der nmz in Druck gehen. Und bald ist Sie dann auch in Ihren Händen, auf Papier, digital oder in beiden Formaten.